Mit Lügen durch die Verhandlung
Urteil wird nächste Woche erwartet.
Vor dem Verwaltungsgericht in Schwerin ging es heute noch einmal um die vergangene Grabower Bürgermeisterwahl. Geklärt werden sollte, ob es Wahlmanipulationen durch die Stadt Grabow im Vorfeld der Wahl gegeben hat.
Die Gerichtsverhandlung „Markus Rohst gegen die Stadt Grabow, Frau Bartels und Herrn Dobbertin“ begann wie üblich mit der Verlesung der Klageschrift durch das Gericht.
Im ersten Anklagepunkt ging es darum, dass im August 2018 (also nur 2 Monate vor der Bürgermeisterwahl) eine Sondersitzung der Stadtvertretung einberufen wurde, in der der angeblich unglaublich schlechte Zustand des Stadtwaldes wieder zum Thema gemacht wurde. Markus Rohst, damals schon als Bürgermeisterkandidat bekannt, wurde zum Sündenbock für eine schlechte Bewirtschaftung des Waldes durch Herrn Dobbertin (Stadtvertretervorsteher) und Herrn Sternberg ( ehemaliger Bürgermeister und heutiger Landrat) gemacht, obwohl er zu diesem Zeitpunkt bereits 2 Jahre nicht mehr im Amt war. Der Kläger legte dar, dass dies eine Beeinflussung der Wahl war, weil diese Versammlung zu einem schlechten Bild über Markus Rohst führte, das nicht der Wahrheit entsprach und das zu einem Zeitpunkt, der extra kurz vor der Wahl angelegt war.
Nach einigen wichtigen und sachlichen Erklärungen hat der Richter Herrn Dobbertin, Frau Bartels, sowie ihre Anwälte in starke Bedrängnis gebracht. Diese hatte behauptet, es wäre nie zu einer Sondersitzung der Stadtvertretung gekommen. Doch mit Hilfe der damaligen Septemberausgabe des Amtsanzeigers konnte der Richter diese Lüge schnell aufdecken. Daraufhin baten die Beklagten um eine Pause und zogen sich zu einer Beratungspause zurück, welcher sich auch unser Landrat, Stefan Sternberg, anschloss.
Nach dieser Pause versuchten sie, sich aus diesem Punkt rauszuwinden. Dennoch konnten sie die Tatsache, dass man Herrn Rohst auf einer Sondersitzung extra vorgeführt hatte, nicht zweifelsfrei widerlegen.
Zweiter Punkt der Verhandlung war ein Besuch der heutigen Grabower Bürgermeisterin, Kathleen Bartels, im DRK Altenpflegeheim Concordia in Grabow. Dieses Altenpflegeheim sprach sich im Vorfeld der Wahl zwei Kandidaten gegenüber gegen einen Vorstellungsbesuch aus. Man wolle keine Wahlwerbung, war damals die Begründung. Frau Bartels wurde jedoch als Mitarbeiterin der Stadt Grabow der Zugang zum Pflegeheim im Rahmen eines gemeinsamen Kaffeetrinkens gewährt. Leider war dieser Anklagepunkt bezogen auf die Ergebnisse der Briefwahl, was die Richter als nicht ganz schlüssig sahen.
Am Ende der Verhandlung kam es heute zu keiner Urteilsverkündung. Das Urteil wird den beiden Parteien schriftlich in der kommenden Woche zugehen. Welcher Seite mehr Glauben geschenkt wurde, wird sich dann zeigen.
Für uns bleibt die Frage, ob sich jeder der Anwesenden morgens mit reinem Gewissen im Spiegel ansehen kann. So ausgeklügelte Ausreden und Lügen muss man sich erst mal zurechtlegen…