Doppelte Strafanzeige gegen Grabows Bürgermeisterin Bartels: Schwere Vorwürfe im Raum
Gegen die amtierende Bürgermeisterin der Stadt Grabow, Kathleen Bartels, wurden zwei schwerwiegende juristische Verfahren eingeleitet, die das Vertrauen in ihre Amtsführung erheblich belasten. Beide Anzeigen richten sich gegen mutmaßlich rechtswidriges Verhalten im Zusammenhang mit einem Bürgergespräch und dessen strafrechtlicher Folgen. Der Bürger (red. Name bekannt) teilte der Bürgermeisterin im Telefonat seine Angst und Sorge um das Wohlergehen seines Kindes mit, das die Friedrich Rohr Schule besucht. Dort gab es mehrere Gewaltausbrüche mit Polizeieinsatz und Krankenwagen und der Bürger bat um Hilfe. Was dann geschah, kann der Bürger sich bis heute nicht erklären.
Der Vorwurf: Frau Bartels habe gegenüber Polizei und Behörden die falsche Behauptung aufgestellt, ein Bürger habe sie telefonisch bedroht und angekündigt, „mit einer Axt ins Rathaus zu kommen, damit Köpfe rollen“. Diese Aussage habe zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, einem Gefährderanschreiben der Polizei, einem SEK Einsatz in großer Mannschaftsstärke morgens um 6 Uhr, und sogar einem waffenrechtlichen Verfahren gegen den Beschuldigten geführt – obwohl mehrere Zeugen den angeblichen Wortlaut klar widerlegten. Die Staatsanwaltschaft stellte bereits fest, dass es keine Bedrohung war. Auch das Ministerium für Inneres stufte aufgrund der Aussage der Bürgermeisterin den Bürger als :“…staatlichen Delegitimierer…“ ein. Aber auch dies wurde bereits widerrufen. Seinen Jagdschein hat der Bürger ebenfalls wiederbekommen.
Erste Anzeige: Falsche Verdächtigung und Vortäuschen einer Straftat
Die erste Strafanzeige richtet sich auf Grundlage mehrerer Strafgesetzbuch-Paragrafen gegen Frau Bartels. Konkret geht es um:
Falsche Verdächtigung (§ 164 Abs. 1 und 2 StGB)
Vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB)
Verleumdung (§ 187 StGB)
Zweite Anzeige: Zivilklage auf Unterlassung
In einer weiteren, zivilrechtlich geführten Klage fordert der Kläger, Frau Bartels solle es künftig unterlassen, solche Aussagen öffentlich oder gegenüber Behörden zu wiederholen. Andernfalls drohen Ordnungsgelder bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft. Ziel dieser Klage ist es, den Kläger vor weiterer Rufschädigung und rechtswidriger Kriminalisierung zu schützen.
Fazit
Die Vorwürfe wiegen schwer: Sollte sich bestätigen, dass Frau Bartels bewusst falsche Aussagen tätigte, könnte das straf- und dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sie gab auch an, sich im Vorfeld mit Herr Dobbertin beraten zu haben. Das wirft weitere Fragen auf. Die Verfahren werden in den kommenden Monaten vor Gericht verhandelt. Politisch steht bereits jetzt die Frage im Raum, ob Frau Bartels weiterhin tragbar ist.
Im Übrigen hatte der Bürger mit seiner Firma vor Jahren 10.000€ für einen neuen Spielplatz gespendet und wurde zum Dank dafür auch zur Eröffnung eingeladen von Frau Bartels – aber erst 5 Tage nach der Eröffnung. Da fehlen einem einfach die Worte.
Foto KI generiertes Bild.