Schulleiter/innen und Lehrer/innen machen sich nach § 225 StGB strafbar.

Wir sollten alle Lehrer, Direktoren, Landräte usw., die sich nicht für die Rechte der Kinder einsetzen, ihnen Leid zufügen oder dieses nicht verhindert haben, nach § 225 StGB anzeigen.

Da sich zu wenige Eltern für eine freiwillige Testung ihrer Kinder in den Schulen entschieden haben, ist nun die Testpflicht da. Kinder, die nicht in der Schule getestet werden, sollen diese nicht mehr betreten dürfen.
Mehrfach ist Ihnen, liebe Lehrer, liebe Schulleiter, von Eltern mitgeteilt worden, dass sie es nicht möchten, dass die Kinder getestet werden. Somit machen Sie sich strafbar, wenn Sie es zulassen, dass die Kinder zwangsgetestet werden. Das ist strafbar nach § 225 StGB. Unseren Kindern droht durch diese Zwangsmaßnahmen, und anders kann man eine Testpflicht nicht betiteln, eine erhebliche Schädigung der seelischen Entwicklung. Sie leben in der ständigen Angst, positiv getestet zu werden. Was passiert denn mit dem Kind, das im Umfeld seiner Mitschüler plötzlich das positive Testergebnis erhält? Was macht das mit unseren Kindern?

Eltern raten wir sofort Strafanzeige bei ihrer Polizeidienststelle oder über das Internet zu stellen, wenn ihnen bekannt ist, dass ihr Kind trotz nicht erteiltem Einverständnis zum SARS-CoV-2 Test in der Schule gezwungen wird.

Sowohl in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN (Art. 28), als auch der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Art. 14) ist das Recht auf Bildung für alle Kinder fest verankert. Dort steht, dass ein Besuch der Grundschule für alle Kinder Pflicht und unentgeltlich sein muss. Wie ist das vereinbar mit der Zugangsbarriere des Tests? Wie sollen gleiche Bildungschancen für alle Kinder vereinbar sein mit einem Zutrittsverbot für diejenigen, die keinen Test machen wollen bei gesunden Kindern?

Das aktuelle Rundschreiben des Bildungsministeriums MV verstößt zudem ganz eindeutig gegen Artikel 3, Abs. 3 des deutschen Grundgesetzes: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Ist es keine Benachteiligung, wenn die Kinder nur noch Aufgaben nach Hause bekommen, keinen Ansprechpartner mehr in der Schule haben, weil für sie kein Distanzunterricht mehr angeboten werden muss? Im Wortlaut heißt es im Rundschreiben: “Ich möchte Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Erziehungsberechtigte, die Ihren Kindern den Test nicht ermöglichen und der Testverpflichtung des Bundesgesetzes nicht nachkommen, sich damit entscheiden, dass ihre Kinder nicht an den Präsenzangeboten bzw. dem Unterricht teilzunehmen dürfen. In dem Fall erhalten die Schülerinnen und Schüler Aufgaben zur eigenständigen Bearbeitung, haben jedoch keinen Anspruch auf Beschulung in Distanz.”

In unseren Augen ist mit der Testpflicht an Allgemeinbildenden Schulen der Tatbestand der Nötigung §240 StGB erfüllt. Das Bildungsministerium droht den Eltern, die sich nicht der Testpflicht unterwerfen, mit einem Ende der normalen Beschulung.

Liebe Eltern, nehmt das so nicht hin. Kämpft für die Rechte eurer Kinder! Werdet laut, holt euch rechtliche Hilfe! Wendet euch beispielsweise an Klagepaten (Generator: Widerspruch zur Zwangstestung an Schulen) oder Anwälte für Aufklärung.

Irgendwann werden uns unsere Kinder fragen, weshalb wir ihnen das alles angetan haben. Was werden wir ihnen dann antworten?

Paragraph 225 StGB
Mißhandlung von Schutzbefohlenen

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die
1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
2. seinem Hausstand angehört,
3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
4. ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,

quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr
1. des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder
2. einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

17 thoughts on “Schulleiter/innen und Lehrer/innen machen sich nach § 225 StGB strafbar.

  • 14/05/2021 um 09:29
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    viele Coronajünger erinnern mich an die Zeit als der Großteil der Bevölkerung einem österreichischen Rattenfänger auf dem Leim gingen …
    In unserer Familie und Bekanntenkreis (viele Ärzte) lässt sich keiner impfen.

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  • 05/05/2021 um 22:35
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    Wenn diese Tests so eine tolle Lösung sind, dann erkläre mir bitte jemand von den Testbefürwortern warum die Kinder nach einem negativen Testergebnis trotzdem mit Maske im Unterricht sitzen müssen.

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  • 05/05/2021 um 11:54
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    Ich finde das alles ziemlich übertrieben.
    Denen sind die Zahlen für den Inszidenzwert ausgegangen,so musste eine Lösung her!!!
    Mein Kind ist seit,Testpflicht in den Schulen ist, daheim.
    Würde es wirklich so gefährlich sein,müssten täglich mehrere hundert Menschen sterben.
    Was seit über einem Jahr nicht ist!!!

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  • 02/05/2021 um 16:55
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    Ach und lieber Rainer, lassen Sie sich bitte mit AZ impfen – vielleicht gibt’s ja eine Hohlraumversiegelung gratis dazu. Wer sich einen genbasierten Impfstoff reinjagen lässt, der in einem Jahr zusammengebastelt wurde und nur eine Notfallzulassung hat, kann nicht gerade die hellste Kerze auf der Torte sein.

    Übrigens: Es gibt lediglich eine vorgeschriebene Impfung, alle anderen sind Empfehlungen.

    Meine Kinder sind und bleiben impffrei. Pups gesund, 6 und 2,5 Jahre und noch nie außerhalb der U’s beim Arzt gewesen. Meine letzte Impfung ist über 20 Jahre her. Letzter krankheitsbedingter Arztbesuch über 16 Jahre..

    Ich lass mir garantiert nicht vom Staat diktieren, was ich mir oder meinen Kindern spritzen lasse.

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  • 01/05/2021 um 09:02
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    Mein Sohn ist auch zuhause weil wir der testpflicht nicht zustimmen. Wir haben mit ihm darüber gesprochen und er möchte das auch selber nicht, also ist er ebenfalls momentan zuhause.

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  • 30/04/2021 um 11:52
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    Meine Enkeltochter (6) macht diesen Test, der bei uns in Baden Württemberg “Nasenbohrtest” genannt wird mit Begeisterung mit. Sind sich die Testgegner darüber im Klaren daß ihr Kind/er Corona sich bei anderen anstecken oder andere infizieren könnte? Was soll eine Körperverletzung sein, Sie lassen sich vermutlich nicht impfen!?

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    • 03/05/2021 um 11:45
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      Mein lieber Herr Schwing,
      diese Antigen Schnelltests, dürfen laut Herstellern, weder von Laien, noch von Kindern durchgeführt werden, da in den Tests gesundheitsgefährdende Chemikalien enthalten sind.
      Sind sich Testbefürworter darüber im Klaren, dass Sie wissentlich Ihr Kind gefährden?
      Informieren Sie sich mal bitte bei den Herstellern, schauen Sie sich Beipackzettel an, oder rufen Sie beim BfarM an. Das ist das mindeste, was ein Kind von seinen Eltern, oder von mir aus auch Großeltern verlangen kann.

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    • 12/05/2021 um 09:56
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      schon mal was vom Nürnberger Kodex von 1947 gehört? Wenn nicht, dann mal schnellstens lesen….Wissen ist macht … Wissen ist eine Holschuld, keine Bringschuld der Regierung.

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  • 29/04/2021 um 16:31
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    Meine Tochter geht in die Grundschule und die ist geschlossen. Notbetreuung findet nur statt für sie wenn sie sich testen lässt. Sie ist demzufolge Zuhause.

    Antwort
    • 04/05/2021 um 19:46
      Permalink

      Ich sehe das mit dem Testplicht auch sehr bedenklich noch schlimmer wäre hier eine Impfplicht , wir sind das Volk ich hoffe soweit wird es nicht kommen !!

      Antwort
  • 28/04/2021 um 09:59
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    Meine Tochter mit Enkeln leben in Sachsen-Anhalt.Dort wollen sie die Kindergartenkinder auch testen!Meine Tochter stimmt dem jedoch nicht zu!!!‍♀️

    Antwort
  • 28/04/2021 um 09:21
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    Für mich ist das Erpressung,nur weil die Eltern einer Zwangstestung nicht zustimmen!!!

    Antwort
    • 30/04/2021 um 12:26
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      Das ist keine Erpressung oder möchten die Eltern daß ihr Kind sich ansteckt oder andere Kinder infiziert? Ihre Enkel haben doch sicher die gesetzlich vorgeschriebene Impfung bekommen?

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      • 02/05/2021 um 16:44
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        Der Virus ist für Kinder ja auch so gefährlich – 4 an oder mit Corona Verstorbene Kinder in DE seit Plandemiebeginn – alle samt schwer vorerkrankt. Wer Angst hat, die Kinder könnten Oma und Opa oder Sie als Eltern anstecken, der darf sein Kind ja gern privat einem Schnelltest unterziehen. Fakt ist: Ich habe ein Jahr Plandemie ohne Testen, ohne Desinfektionsmittel und mit 2 lagigen Einwegmasken mit Atemlöchern überlebt. Mein Sohn kommt im Sommer zur Schule und wird niemals so einen Lappen im Gesicht tragen.
        Mein Landkreis hat 170.381 Einwohner – gestorben sind hier seit Plandemiebeginn ganze 108 Menschen an oder mit Corona verstorben.

        Was für eine tödliche Pandemie. Ihr Coronajünger habt jeglichen Sinn für die Realität verloren – zu blöde um Zahlen ins Verhältnis zu setzen. Das Schlimme ist, dass solche Hohlbrote Kinder haben und diese seit einem Jahr auf Staatsbefehl quälwn, ihre Kindheit kaputt machen.

        Eltern, die diesen Irrsinn mitmachen, sind menschlicher Abschaum

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        • 02/05/2021 um 17:46
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          Die Schulen waren auch zu…wie soll sich da was ausbreiten…
          In England berichtet man von vielen hundert Kindern mit PIMS… googel dir das mal.
          Der Test ist ein Klacks…. es ist wohl eher so, das Eltern ihre Kinder psychisch schädigen, wenn sie instrumentalisiert werden

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        • 04/05/2021 um 16:09
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          Genau so sehe ich das auch. Erst heißt es, dass nur Personen über 60 gefährdet sind. Das ist natürlich nicht genug Einnahmequelle für die Pharmaindustrie und ihre Lobbyisten. Dann sind es auf einmal noch alle anderen Erwachsenen und jetzt geht’s an die Kinder. Ich halte mich an’s Grundgesetz. Hab mit Rechtsradikalismus absolut nichts am Hut. Bin weder AFD noch Grün Wähler. In der Grundschule lernen die Kinder in Ethik, dass alle Kinder gleich sind. Und jetzt auf einmal sind einige ein bisschen gleicher?

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        • 06/05/2021 um 02:58
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          Respekt. Besser kann man es nicht ausdrücken. Ich sehe das genauso. Ich bin 38 Jahre und habe meine letzte Impfung als kleines Kind bekommen. Masern Mumps Röteln. Bin nie wirklich richtig Krank gewesen. Nehme oder brauche deshalb auch keine Medikamente. Meine Kinder sind vollkommen gesund fast nie krank ausser mal nen schnupfen. Und mein Kind ist keine Laborratte für den Staat. Und Eltern die dieses zulassen sollten sie weg sperren. Wie gesagt eine bessere auf den Punkt gebrachte Aussage wie ihre zeigt mir das man doch nicht ganz alleine mit seiner Meinung ist.

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